Wie wird gewählt?
Die Erneuerungswahlen der Regierung für die Amtsdauer vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 finden am Sonntag, 15. Mai 2022 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang der Regierungswahlen wird auf den Sonntag, 12. Juni 2022 angesetzt. Regierungsratswahlen werden im Majorzverfahren umgesetzt.
- Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Kantons Graubünden erhalten einen Wahlzettel mit fünf leeren Linien, auf welchen die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten eingetragen werden müssen. Als Mitglied für die Regierung ist jede Schweizerin und jeder Schweizer wählbar, die in Graubünden den politischen Wohnsitz und das 18. Lebensjahr erreicht hat.
- Bei den Regierungswahlen gilt das Majorzwahlverfahren (Mehrheitswahlverfahren). Bei der Majorzwahl ist gewählt, wer am meisten Stimmen erhält. Dabei muss im ersten Wahlgang am 15. Mai 2022 das absolute Mehr erreicht werden.
- Erreichen mehrere Kandidierende das absolute Mehr als Sitze zu vergeben sind, sind diejenigen mit den meisten Stimmen gewählt.
- Falls im ersten Wahlgang durch das absolute Mehr nicht alle fünf Sitze des Kantons Graubünden besetzt werden können, kommt es zum zweiten Wahlgang am 12. Juni 2022.
- Die restlichen Mandate werden dabei an die verbleibenden Kandidatinnen und Kandidaten aufgeteilt, die die meisten Stimmen erhalten (relatives Mehr).
Neues Wahlsystem für die Grossratswahlen
Am 15. Mai 2022 wählen die Bündnerinnen und Bündner ihr Parlament, die 120 Mitglieder des Grossen Rates mit einem neuen Wahlsystem. Gewählt wird nach dem Doppelproporz-Verfahren. Wie der sogenannte «Doppelte Pukelsheim» funktioniert erfahren Sie hier.