Wie wird gewählt?
Regierungswahlen
Die Erneuerungswahlen für die Regierung für die Amtsdauer vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030 finden am Sonntag, 14. Juni 2026, statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang der Regierungswahlen wird auf den Sonntag, 16. August 2026, angesetzt. Ebenfalls am 14. Juni 2026 werden die Grossratswahlen für die Amtsdauer vom ersten Tag der Augustsession 2026 bis zum Beginn der Augustsession 2030 durchgeführt.
Die Regierung des Kantons Graubünden, bestehend aus fünf Mitgliedern, wird nach dem Majorzwahlverfahren gewählt. Gewählt sind Kandidierende im ersten Wahlgang, die das absolute Mehr erreichen. Um dieses zu berechnen, wird die Gesamtzahl aller gültigen Stimmen für kandidierende Personen durch die doppelte Zahl der freien Sitze geteilt. Die nächsthöhere ganze Zahl ist das absolute Mehr. Erreichen mehr als fünf Kandidierende das absolute Mehr, gelten diejenigen mit den höchsten Stimmenzahlen als gewählt.
Erreichen weniger als fünf Kandidierende das absolute Mehr, kommt es zu einem zweiten, freien Wahlgang. Gewählt sind in diesem zweiten Wahlgang jene Kandidierenden, welche am meisten Stimmen erzielt haben (relatives Mehr). Bei Stimmengleichheit kommt es zu einer Losziehung
Grossratswahlen
Die Grossratswahlen für die Amtsdauer vom ersten Tag der Augustsession 2026 bis zum Beginn der Augustsession 2030 werden am Sonntag, 14. Juni 2026, durchgeführt.
Der Grosse Rat wird neu im Verhältniswahlverfahren (Proporz) gewählt. Parteien oder Gruppierungen (Listengruppen) können in allen oder nur in einzelnen Wahlkreisen Wahlvorschläge (Listen) einreichen. Listenverbindungen sind nicht zulässig.
Die Wahlberechtigten können mit ihrem Wahlzettel maximal so viele Stimmen vergeben, wie in ihrem Wahlkreis Grossratsmitglieder zu wählen sind. Jede Stimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten ist gleichzeitig eine Stimme für die jeweilige Listengruppe.
Die Sitze werden nach der Methode «Doppelter Pukelsheim» (doppelproportionales Sitzzuteilungsverfahren) verteilt. Mit diesem Verfahren werden die 120 Sitze zunächst gesamtkantonal auf die Parteien/Gruppierungen (Listengruppen) zugeteilt – proportional zu ihren Wähleranteilen (Oberzuteilung). In einem nächsten Schritt werden die Sitze der Listengruppen auf die einzelnen Listen in den Wahlkreisen verteilt (Unterzuteilung). Schliesslich erfolgt die Sitzverteilung innerhalb der Listen auf die Kandidierenden mit den meisten Stimmen nach Massgabe der erreichten Sitze.